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Dokument-ID: 859092
5.32 LVwG 30.30-321/2016; LVwG Stmk; 20. Juni 2016 – bearbeitete Version
Eine Wohnung oder ein Haus zum Kauf oder zur Miete wird nach Standort, Größe, Ausstattung, Preis oder Bezugsdatum ausgesucht. Aus diesem Grund kommt der (rudimentären) Ankündigung, Projekte für Häuser oder Wohnungen in einer Musterhausstraße in G ohne weiterführende Angaben zur Immobilie zu bewerben, nicht die Eignung zu, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass eine gewerbliche Tätigkeit iSd Immobilientreuhänder nach § 117 GewO 1994 entfaltet wird.