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Dokument-ID: 1064538
5.123 LVwG-S-1369/001-2018; LVwG NÖ; 13. Mai 2019
Der Generalunternehmer muss nicht über die facheinschlägige Gewerbeberechtigung verfügen, wohl aber das ausführende bzw das vom Generalunternehmer beauftragte Subunternehmen. Gibt das Subunternehmen den Auftrag an ein weiteres Subunternehmen weiter, so muss dieses über die facheinschlägige Gewerbeberechtigung verfügen.