§ 20 GewO
1.0 | Allgemeines zur GewO-Novelle 2017 |
2.0 | Abs 1 |
3.0 | Abs 2 |
1.0 Allgemeines zur GewO-Novelle 2017
Im Ministerratsvortrag vom 5. Juli 2016 betreffend „Modernisierung der Gewerbeordnung und Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht“ wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Gewerbeordnungsreform Maßnahmen gesetzt werden, um die qualitativ hochwertige Ausbildung für Lehrlinge und Fachkräfte zu sichern, das Image der beruflichen Ausbildung zu erhöhen und Meister- und Befähigungsprüfungen weiterzuentwickeln. Erleichtert wird dies durch Etablierung genereller Standards für die Befähigungs- und Meisterprüfungen, die sich an den Deskriptoren des Qualifikationsniveaus 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) und damit am Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ausrichten. Durch diese Maßnahme werden Meister- und Befähigungsprüfungen international leichter vergleichbar. Ebenso sollen dadurch die Chancen der Absolventen am Arbeitsmarkt verbessert und die Wirtschaft, insbesondere bei internationalen Aufträgen durch die Möglichkeit zur transparenteren Darstellung der Qualifikationen der zum Einsatz kommenden Fachkräfte, unterstützt werden (vgl dazu Ministerratsvortrag vom 5. Juli 2016 betreffend „Modernisierung der Gewerbeordnung und Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht“, S 2).