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Dokument-ID: 406634
§ 346 GewO
Da Nachsichtserteilungen in Hinkunft auf die Fälle der §§ 26 und 27 beschränkt sind und hiefür die allgemeine Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde gegeben ist, waren die Abs 1 und 2 zu streichen (EB der GewONov 2002).