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Dokument-ID: 1000363
12.2.5 Zweckbindung
Der Grundsatz der Zweckbi,ndung (Art 5 Abs 1 lit b DSGVO), der hinsichtlich der Erhebung der personenbezogenen Daten einerseits und ihrer Verarbeitung andererseits ein Verhältnis der Vereinbarkeit (Kompatibilität) fordert, ist in mehrerlei Hinsicht gelockert: