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Dokument-ID: 631760
§ 2 GewO – Kommentierung 9.0: Freie medizinische und soziale Berufe
9.0 Freie medizinische und soziale Berufe
9.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen
§ 2 Abs 1 Z 11 nimmt zahlreiche freie Berufe (siehe dazu auch die Kommentierung 8.0) im Gesundheitswesen vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung aus. Hintergrund ist, dass Regelungen über Gesundheitsberufe nicht dem Kompetenztatbestand des Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG (Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie), sondern dem Kompetenztatbestand des Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG (Gesundheitswesen) zuzuordnen sind.