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Dokument-ID: 631884
§ 2 GewO – Kommentierung 18.0: Buchmacher und Totalisateure
Vermittlung und Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen
18.1 Allgemeines
Die Tätigkeiten des Totalisateur- und Buchmacherwesens sowie der Vermittlung von Wettkunden sind kompetenzrechtlich dem Wirkungsbereich der Länder zugeordnet.