Neu
Dokument-ID: 1062265
5.56 LVwG-AV-62/001-2017; LVwG NÖ, 9. Juni 2017 – bearbeitete Version
Die Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter iSd § 18 Abs 3 GewO 1994 in Verbindung mit Ziffer 4 der Fleischer-Verordnung bezieht sich [nur] auf das Gewerbe des Fleischers. Die Tätigkeit als Betriebsleiter in einem Bauernhof, in dem auch Tiere geschlachtet und verwertet werden, ist nicht mit einer Tätigkeit als Betriebsleiter in einem Fleischerbetrieb gleichzusetzen.