§ 136 GewO
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das Gewerbe Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation in die Liste der reglementierten Gewerbe aufgenommen (§ 94 Z 74). Als reglementiertes Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen, um das Gewerbe ausüben zu können. Diese Zugangsvoraussetzungen werden in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) geregelt (BGBl II 94/2003 idF BGBl II 294/2010):