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Dokument-ID: 294823
1.14 93/04/0049; VwGH; 28. November 1995 – bearbeitete Version
Verwaltungsstrafverfahren:
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung bei normadäquatem Verhalten kann eine unmittelbar drohende Gefahr und damit ein Schuldausschließungsgrund nicht erblickt werden.