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Dokument-ID: 294986
1.29 99/04/0128; VwGH; 22. Dezember 1999 – bearbeitete Version
Nach der gemäß § 82 Abs 7 AVG idF der AVG-Novelle 1998 seit 1. Jänner 1999 geltenden Rechtslage genießen in den in § 356 Abs 1 GewO 1994 genannten Verfahren (zur Genehmigung bzw zur Genehmigung der Änderung gewerblicher Betriebsanlagen) Nachbarn zunächst ab Einleitung des Verfahrens Parteistellung und verlieren diese nur für den Fall der Unterlassung zeitgerechter Einwendungen.