2.7 G 89/94; VfGH; 28.Juni 1995 – bearbeitete Version
Aufhebung der Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe in den Geltungsbereich der Gewerbeordnung wegen Verstoßes gegen die verfassungsgesetzliche Kompetenzverteilung; landwirtschaftliche Verarbeitungsnebengewerbe keine Angelegenheiten des Gewerbes im Versteinerungszeitpunkt; kein gewerberechtlicher Ansatzpunkt für eine intrasystematische Fortentwicklung des Kompetenztatbestandes der Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie; keine Erweiterung bestehender Bundeskompetenzen aufgrund des BVG Umweltschutz