© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 361770

Kommentar

§ 136b GewO

Neben der Möglichkeit, diese Tätigkeit als Gewerblicher Vermögensberater auszuüben, wird der Wertpapiervermittler als reglementiertes Gewerbe festgelegt. Zur Erläuterung der vorgesehenen Regelungen (§§ 136b bis 136d) wird auf die Ausführungen zu Z 5 verwiesen (Erläuternde Bemerkungen der Regierungsvorlage zur Gewerbeordnungsnovelle BGBl I Nr 99/2011).

Mit der Novelle BGBl I Nr 107/2017 erfolgten umfassende Änderungen und eine Neuregelung unter anderem im Bereich des Wertpapierrechts (WAG 2018). Im Zuge dessen mussten auch die Verweise in der Gewerbeordnung auf die diesbezüglichen Regelungen angepasst werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop