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Dokument-ID: 1064561
5.126 LVwG-S-1171/001-2019; LVwG NÖ; 27. Mai. 2019 – bearbeitete Version
Der Vorwurf einer unbefugten Gewerbeausübung durch Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen in Form von Ankündigungen bedarf der Anführung des Wortlautes der hierauf bezughabenden „Ankündigungen“ im Spruch des Straferkenntnisses (bzw der Verfolgungshandlung).