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Neu Dokument-ID: 1064561

Judikatur | Entscheidung

5.126 LVwG-S-1171/001-2019; LVwG NÖ; 27. Mai. 2019 – bearbeitete Version

GZ: LVwG-S-1171/001-2019 | Gericht: LVwG NÖ vom 27.05.2019

Der Vorwurf einer unbefugten Gewerbeausübung durch Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen in Form von Ankündigungen bedarf der Anführung des Wortlautes der hierauf bezughabenden „Ankündigungen“ im Spruch des Straferkenntnisses (bzw der Verfolgungshandlung).

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