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Dokument-ID: 1046582
2.2.9 Versteigerung beweglicher und unbeweglicher Sachen
Vorbehaltsbereich
Gem § 158 Abs 1 GewO bedarf es einer Gewerbeberechtigung für die Versteigerung beweglicher Sachen sowie für die Versteigerung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten nach § 87c Notariatsordnung (NO) für