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Dokument-ID: 1085336
8.10 Nichtigerklärung von Bescheiden und Löschung aus dem GISA
Nichtigerklärung von Bescheiden
Bescheide, die aufgrund der Gewerbeordnung 1994 erlassen worden sind, die an einem der nachstehend angeführten Fehler leiden, sind gem § 363 Abs 1 GewO mit Nichtigkeit iSd § 68 Abs 4 Z 4 AVG bedroht, und zwar wenn