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Dokument-ID: 987485
8.7 Organisation und Verfahren bei Prüfungen
Meisterprüfungsstellen
Im Zuge der Anfang 2018 in Kraft getretenen GewO-Novelle BGBl I 2017/94 wurden sowohl die den Inhalt der Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen regelnden Bestimmungen der §§ 20 bis 25 GewO als auch die Bestimmungen zu Organisation und Verfahren bei diesen Prüfungen gem §§ 350 bis 352b GewO novelliert.