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Neu Dokument-ID: 631715

Clemens Steuer - Caroline Lechner-Hartlieb | Kommentar | Kommentierung

§ 2 GewO – Kommentierung 3.0: Land- und Forstwirtschaft

3.0 Land- und Forstwirtschaft

3.1 Ausnahme vom Geltungsbereich

Die Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft unterliegen nicht der Anwendung der Gewerbeordnung (mit der Gegenausnahme der Bestimmungen des § 53 Abs 5 und des § 367 Z 19 über das Feilbieten im Umherziehen: Siehe § 2 Abs 2 GewO).

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