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Neu Dokument-ID: 406645

Kommentar

§ 347 GewO

Die im Abs 1 vorgesehene Änderung ergibt sich aus dem Entfall der bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe. Abs 2 war an die neue Rechtslage anzupassen (EB der GewONov 2002).

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