§ 78 GewO
1.0 | Errichtung und Betrieb gewerblicher Betriebsanlagen vor Eintritt der Rechtskraft des Genehmigungsbescheides (Abs 1) |
1.1 | Rechtswirksame Genehmigung vor Rechtskrafteintritt (Satz 1) |
1.2 | Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen den Genehmigungsbescheid |
1.3 | Endigung/Ausschluss des vorläufigen Rechts auf Errichtung und Betrieb (Satz 2 und 3) |
1.4 | Zivilrechtlicher Nachbarschutz |
2.0 | Vorschreibung einer Haftpflichtversicherung bei der Genehmigung von Rohrleitungsanlagen (Abs 3) |