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Dokument-ID: 294855
1.42 2000/04/0066; VwGH; 4. September 2002 – bearbeitete Version
Es verstößt gegen den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gem Art 49 EGV, wenn ein Mitgliedstaat für die Erbringung von Dienstleistungen von Fremdenführern, die mit einer Reisegruppe aus einem anderen Mitgliedstaat anreisen, den Besitz eines Berufsausweises verlangt, dessen Erteilung eine bestimmte, durch Bestehen einer Prüfung nachzuweisende Qualifikation voraussetzt, wenn diese Dienstleistungen darin bestehen, die betreffenden Touristen an anderen Orten zu führen als in Museen oder an Geschichtsdenkmälern, die nur mit einem spezialisierten berufsmäßigen Fremdenführer besichtigt werden können.