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Dokument-ID: 1046577
2.2.7 Beförderung von Personen mit Anhängern; Schleppliftunternehmen
Rechtslage bis 26. Februar 2008: Schleppliftunternehmen
In § 156 GewO war bis Februar 2008 das freie Gewerbe der Schleppliftunternehmen geregelt; seither hat diese Bestimmung einen anderen (eingeschränkten) Regelungsgegenstand.