1.183 Ra 2020/04/0182; VwGH; 27. Juni 2023 – bearbeitete Version
Gem § 19 GewO 1994 setzt der Nachweis einer individuellen Befähigung zur Ausübung des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation in Bezug auf § 1 Abs 2 UnternehmensberatungsV 2003 Feststellungen zum Inhalt der ausgeübten Tätigkeiten voraus, aus denen auf das Vorliegen der für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen geschlossen werden kann, ohne dass diese Tätigkeiten als fachlich einschlägig iSd § 1 Abs 2 leg cit zu qualifizieren sind und daher ohnehin einen Befähigungsnachweis nach § 18 Abs 1 GewO 1994 darstellen würden.