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Dokument-ID: 1062004
3.23 4 Ob 130/17x; OGH; 24. August 2017 – bearbeitete Version
Eine allfällige Verletzung des § 1 Abs 4 GewO ist nicht geeignet, den Wettbewerb (§ 1 UWG) in spürbarer Weise zu beeinflussen.
Der Zweitbeklagte ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der erstbeklagten Partei. Diese ist Inhaberin von zwei Domains, die sie der drittbeklagten Partei zur Verfügung stellt, die die Websites als Affiliate-Vertriebspartner der A***** GmbH (im Folgenden: GmbH) betreibt.