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Neu Dokument-ID: 406359

Kommentar

§ 160 GewO

1.0 Erläuternde Bemerkungen der Regierungsvorlage zur Novellierung der Gewerbeordnung durch das Hausbetreuungsgesetz

Die normierten Qualitätssicherungsmaßnahmen im Umfang der in Abs 2 Z 1 geregelten Handlungsleitlinien werden formal in einer vertraglichen Festlegung der wesentlichen Inhalte der Betreuungstätigkeit bestehen. Dies umfasst auch eine Auflistung jener Tätigkeiten und Dienstleistungen, die verrichtet werden sollen, allfällige Anwesenheitspflichten sowie die Häufigkeit, mit der diese zu verrichten sind, und eine Festlegung der Vorgangsweise in Notfällen, beispielsweise wann welche Person bzw Einrichtungen in welcher Situation zu kontaktieren sind.

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