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Dokument-ID: 1064413
5.111 LVwG-AV-735/001-2018; LVwG NÖ; 5. Dezember 2018 – bearbeitete Version
Durch den Verkauf des Geschäftsbetriebes der GmbH & Co KG an eine GmbH kommt es zu keiner Umgründung im Sinne des § 11 Abs 4 GewO 1994.
Verfügt eine GmbH & Co KG nach Verkauf des Geschäftsbetriebes weiterhin über Gesellschafter und aktuelles Vermögen und soll deren Liquidation voraussichtlich erst im folgenden Jahr erfolgen, ist diese als juristische Person nicht untergegangen, sodass kein Anwendungsfall des § 11 Abs 1 GewO 1994 vorliegt.