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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Anlaufstelle und Zuständigkeiten

Bezirksverwaltungsbehörde als einheitliche Anlaufstelle

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist gem § 333 Abs 1 GewO Behörde im Sinne der Gewerbeordnung 1994, und zwar Behörde erster Instanz, die Bezirksverwaltungsbehörde.

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