© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 831960

Judikatur | Entscheidung

5.22 LVwG-S-95/001-2015; LVwG NÖ; 20. Jänner 2016 – bearbeitete Version

GZ: LVwG-S-95/001-2015 | Gericht: LVwG Niederösterreich vom 20.01.2016

Der Anzeige des Ruhens eines Gewerbes gemäß § 93 GewO 1994 kommt lediglich deklarativer Charakter zu (vgl. VwGH 17.9.2010, 2006/04/0149). Daraus folgt jedoch, dass es hinsichtlich des Fristenlaufs bezüglich der Verpflichtung, das Ruhen der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft anzuzeigen, ausschließlich auf das tatsächliche Ruhen ankommt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop