Neu
Dokument-ID: 947810
11.10 Gebühren- und Abgabenbefreiung; Auszüge aus dem GISA
Der neu eingefügte § 333a GewO legt fest, dass
- Schriften und Zeugnisse, die auf Grundlage der GewO erstellt und ausgestellt werden, sowie
- darauf gerichtete Eingaben