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Dokument-ID: 407017
§ 361 GewO
Die Änderungen in Abs 1 ergeben sich durch den Entfall der Kategorie der bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe und des Rechtsinstituts des gewerberechtlichen Pächters. Weiters war der Entfall des § 88 Abs 3 zu berücksichtigen.