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Dokument-ID: 294796
1.1 81/04/0035; VwGH; 4. Dezember 1981 – bearbeitete Version
Generelle Kriterien des VwGH für die Entziehung von Gewerbeberechtigungen wegen strafrechtlichen Verurteilungen
(…) Nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1973 ist von der Behörde die Gewerbeberechtigung zu entziehen, wenn auf den Gewerbeinhaber die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 13 Abs 1 oder Abs 2 zutreffen. Nach Abs 3 dieser Gesetzesstelle kann die Behörde die Gewerbeberechtigung auch nur für eine bestimmte Zeit entziehen, wenn nach den Umständen des Falles erwartet werden kann, dass diese Maßnahme ausreicht, um ein späteres einwandfreies Verhalten des Gewerbeinhabers zu sichern.