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Neu Dokument-ID: 405191

Kommentar

§ 84i GewO

Beim Austausch zweckdienlicher Informationen handelt es sich um eine Betreiberpflicht zwischen benachbarten Betrieben. Diese Betreiberpflicht gilt somit jedenfalls nur für benachbarte Seveso-Betriebe (vgl die diesbezüglichen Ausführungen zu § 84b).

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