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Dokument-ID: 405191
§ 84i GewO
Beim Austausch zweckdienlicher Informationen handelt es sich um eine Betreiberpflicht zwischen benachbarten Betrieben. Diese Betreiberpflicht gilt somit jedenfalls nur für benachbarte Seveso-Betriebe (vgl die diesbezüglichen Ausführungen zu § 84b).