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Neu Dokument-ID: 294841

Judikatur | Entscheidung

1.44 2001/04/0244; VwGH; 26. Februar 2003 – bearbeitete Version

GZ: 2001/04/0244 | Gericht: VwGH vom 26.02.2003

Der Ausnahmetatbestand gemäß § 2 Abs 1 Z 15 „Betrieb von Schiffahrtsunternehmen“ scheidet nicht nur den vom SchifffahrtsG 1997 erfassten, dem öffentlichen Verkehr dienenden, fahrplanmäßigen Fährbetrieb aus dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung aus.

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