Neu
Dokument-ID: 294841
1.44 2001/04/0244; VwGH; 26. Februar 2003 – bearbeitete Version
Der Ausnahmetatbestand gemäß § 2 Abs 1 Z 15 „Betrieb von Schiffahrtsunternehmen“ scheidet nicht nur den vom SchifffahrtsG 1997 erfassten, dem öffentlichen Verkehr dienenden, fahrplanmäßigen Fährbetrieb aus dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung aus.