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Neu Dokument-ID: 410522

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Umfang der Gewerbeberechtigung

Allgemeines zum Umfang der Gewerbeberechtigung

Für den Umfang der Gewerbeberechtigung ist gem § 29 GewO der Wortlaut der Gewerbeanmeldung (§ 339 GewO) oder des Bescheides gem § 340 Abs 2 GewO im Zusammenhalt mit den einschlägigen Rechtsvorschriften maßgebend. Im Zweifelsfalle sind

  • die den einzelnen Gewerben eigentümlichen Arbeitsvorgänge,
  • die verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge und Maschinen,
  • die historische Entwicklung und
  • die in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen

zur Beurteilung des Umfanges der Gewerbeberechtigung heranzuziehen.

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