1.158 Ra 2019/04/0120; VwGH; 12. November 2021 – bearbeitete Version
Bescheide, mit denen Betriebsanlagen oder deren Änderung iSd §§ 77 oder 81 GewO 1994 genehmigt werden, enthalten mit Rücksicht darauf, dass es deren Ziel ist, den Schutz der im § 74 Abs 2 GewO 1994 genannten Interessen sicherzustellen, regelmäßig Feststellungen über die von der jeweiligen Betriebsanlage ausgehenden Emissionen. Sie enthalten daher in aller Regel Umweltdaten iSd § 2 UIG 1993. Das Verlangen nach Bekanntgabe der Daten eines derartigen Bescheides ist daher ebenfalls als ein solches nach Bekanntgabe von Umweltdaten iSd § 2 UIG 1993 zu qualifizieren. Die in diesem Zusammenhang gestellte Frage nach dem Zeitpunkt, in dem das zu Grunde liegende Genehmigungsansuchen gestellt wurde, hat jedoch mit Umweltdaten nichts zu tun.