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Dokument-ID: 1064444
5.114 LVwG-AV-1251/001-2018; LVwG NÖ; 20. Dezember 2018 – bearbeitete Version
Ein Ausschluss von der Gewerbeausübung kommt nicht in Betracht, wenn jemand über eine Gewerbeberechtigung verfügt, nachträglich ein bestimmter Gewerbeausschlussgrund entsteht und daher die Entziehung der Gewerbeberechtigung droht. Wird in einem solchen Fall um Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung angesucht, so ist das Ansuchen zurückzuweisen.