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Kommentar

§ 98 GewO

1.0 Grundlagen

Bereits in der ursprünglichen Fassung der GewO 1994, (die eine Wiederverlautbarung der GewO 1973 darstellt), war das Gewerbe der Augenoptiker der Gruppe der Gesundheitsgewerbe zugeordnet. Dieses Spannungsfeld zwischen gewerblichem Ursprung der Augenoptiker und gesundheitlichen Aspekten der Tätigkeit besteht bis heute und diese Abgrenzung zum ärztlichen Tätigkeitsbereich bietet herausfordernde Fragestellungen.

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