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Dokument-ID: 403281
§ 38 GewO
Bei der Stellung des Gewerbeinhabers und des Fortbetriebsberechtigten handelt es sich um eine Rechtsstellung, mit der eine Verantwortlichkeit für die einwandfreie Ausübung des Gewerbes und für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften der Behörde gegenüber verbunden ist (VwGH vom 6. Oktober 2009, Zl 2009/04/0213).