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Neu Dokument-ID: 405416

Kommentar

§ 90 GewO

Gem Art IX StrafrechtsanpassungsG, BGBl Nr 422/1974, kann eine Gewerbeberechtigung nicht mehr durch Strafurteil aberkannt werden. Die gegenständliche Bestimmung ist daher nur noch im Hinblick auf Auslandsverurteilungen bedeutsam.

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