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Neu Dokument-ID: 361767

Kommentar

§ 87 GewO

1.0

Allgemeine Ausführungen

1.1

Das Entziehungsverfahren

2.0

Aufschiebende Wirkung von Beschwerden an den VwGH

3.0

Die Entziehungstatbestände des Abs 1

3.1

Z 1 – Strafrechtliche Verurteilung als Ausschlussgrund

3.2

Z 2 – Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Versicherungsvermittlern

3.3

Z 3 – Schwerwiegende Verstöße gegen beachtliche Rechtsvorschriften/Schutzinteressen

3.4Z 3a – Abgabe einer wahrheitswidrigen eidesstattlichen Erklärung

3.5

Z 4 – Beihilfe zur unbefugten Gewerbeausübung

3.6

Z 4 u Z 5 – Wegfall diverser Versicherungen bzw des letzten Vertretungsverhältnisses

3.7

Z 6 – Spezialtatbestände für Vermögensberater und Versicherungsvermittler

4.0

Entziehung für einen bestimmten Zeitraum (Abs 3)

5.0

Absehen von der Entziehung (Abs 4 und 5)

6.0

Teilentzug der Gewerbeberechtigung (Abs 6)

7.0

Verständigungspflicht des Insolvenz- und Strafgerichts (Abs 7 und 8)

8.0GISA-Eintragungen im Zusammenhang mit der Abgabe einer wahrheitswidrigen eidesstattlichen Erklärung (Abs 9)

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