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Dokument-ID: 410653
2.1.31 Holzbau-Meister
Berechtigungsumfang
Vorbemerkung: Mit Inkrafttreten der Novelle BGBl I 2012/85 am 14. September 2012 erhielt gegenständliches Gewerbe die Bezeichnung „Holzbau-Meister“. In den hier behandelten gewerbespezifischen Verordnungen ist teils nach wie vor die Rede von Zimmermeistern.