§ 79d GewO
1.0 | Überblick |
2.0 | Zu übermittelnde Unterlagen |
3.0 | Antragsrechte nach Übermittlung der Zusammenstellung |
1.0 Überblick
Die mit der Novelle BGBl I 85/2013 eingeführte neue Regelung ist auf die Übernahme eines Betriebs – bzw damit verbunden – einer gewerblichen Betriebsanlage anzuwenden. Die Bestimmung trägt dem Umstand Rechnung, dass es im Regelfall keine konsolidierten Bescheide für eine gewerbliche Betriebsanlage gibt, aus der alle Verpflichtungen „auf einen Blick“ ersichtlich sind. Zudem kann eine Betriebsübernahme mit hohen Kosten verbunden sein, sodass die Regelung hier ein Abstandnehmen von bestimmten Verpflichtungen für einen gewissen Zeitraum ermöglicht.