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Dokument-ID: 405635
§ 110 GewO
1.0 | Allgemeines |
2.0 | Umfang |
3.0 | Abgrenzungen |
1
1.0 Allgemeines
Das Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik ist ein reglementiertes Gewerbe iSd § 94 Z 25, für dessen Antritt neben der Erbringung der allgemeinen Anforderungen auch eine spezielle Befähigung nachzuweisen ist (vgl Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Gas- und Sanitärtechnik (Gas- und Sanitärtechnik-Verordnung), BGBl II 2003/50 idF 2008/399).