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Neu Dokument-ID: 631867

Caroline Lechner-Hartlieb | Kommentar | Kommentierung

§ 2 GewO – Kommentierung 15.0: Periodische Druckwerke

15.1 Ausgenommene Tätigkeiten

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung sind nach § 2 Abs 1 Z 18 GewO

  • die Herausgabe, das Herstellen und das Verbreiten periodischer Druckwerke durch das Medienunternehmen des Medieninhabers sowie
  • der Kleinverkauf solcher Druckwerke.

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