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Dokument-ID: 417531
6.1 Genehmigungspflicht
Definition der gewerblichen Betriebsanlage
Allgemeines
§ 74 Abs 1 GewO bestimmt allgemein, dass unter einer gewerblichen Betriebsanlage jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen ist, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit nicht bloß vorübergehend zu dienen bestimmt ist.