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Neu Dokument-ID: 631712

Clemens Steuer - Caroline Lechner-Hartlieb | Kommentar | Kommentierung

§ 2 GewO – Kommentierung 2.0: Nicht durch die GewO geregelte Ausnahmetatbestände

2.0 Nicht durch die Gewerbeordnung geregelte Ausnahmetatbestände

2.1 Allgemeines

Den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Gewerberechtsnovelle 1996 (BGBl I 10/1997) zufolge soll durch die Einfügung der Worte „ausdrücklich angeordneter“ der Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994 besser abgegrenzt werden: „Es wird damit festgelegt, dass eine Tätigkeit, auf die die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit (Selbstständigkeit, Regelmäßigkeit, Gewinnerzielungsabsicht) zutreffen und die nicht nach den folgenden Ausnahmebestimmungen des § 2 Abs 1 von deren Geltungsbereich ausgenommen sind, der Gewerbeordnung unterliegen, es sei denn, eine Ausnahmeregelung wäre durch bundesgesetzliche Vorschrift ausdrücklich angeordnet.“ (47 BlgNR XX. GP 15)

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