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Dokument-ID: 1112669
1.156 Ra 2020/04/0179; VwGH; 11. Oktober 2021 – bearbeitete Version
Bei Vorliegen eines den Voraussetzungen des § 353 GewO 1994 entsprechenden Genehmigungsantrages hat die Behörde bzw das Verwaltungsgericht dann, wenn sich aus diesem Ansuchen ergibt, dass die Anlage den in § 359b Abs 1 GewO 1994 genannten Tatbestandsvoraussetzungen entspricht, von Amts wegen einen Feststellungsbescheid im Sinne dieser Gesetzesstelle zu erlassen.