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Neu Dokument-ID: 404380

Kommentar

§ 79a GewO

1.0

Amtswegige Einleitung des Verfahrens

1.1

Kein Ermessensspielraum

2.0

Antrag des Bundesministers

2.1

Mangelnde Antragslegitimation der Volksanwaltschaft

3.0

Nachbarn

3.1

Antragslegitimation der Nachbarn

3.2

Personen, die erst nach Genehmigung der Betriebsanlage Nachbarn geworden sind

3.3

Antrag bei ursprünglich im vereinfachten Verfahren genehmigten Anlagen

4.0

Unterlassungsanspruch

4.1

Unterlassungsanspruch mangels Antragsrecht des Nachbarn

4.2

Unterlassungsanspruch nachträglich zugezogener Nachbarn

4.3

Gesundheitsschädliche Immissionen

5.0

Amtshaftungsanspruch gegen die säumige Gewerbebehörde

5.1

Nichtergreifung eines Rechtsmittels gegen den Genehmigungsbescheid

5.2

Amtshaftungsansprüche bei Unterlassung eines Antrages gem § 79a Abs 3 GewO

6.0

Gastgärten; Antragsrecht gem § 79a GewO

7.0

Kostentragung

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