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Dokument-ID: 294806
1.5 90/04/0017; VwGH; 19. Juni 1990 – bearbeitete Version
Genehmigungspflicht auch dann, wenn von einem Nachbarn erlaubt freigesetzte Emissionen durch die Errichtung der Betriebsanlage verstärkt auf diesen zurückwirken (erschwerter Abzug von Abgasen)