© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 907766

Judikatur | Entscheidung

1.91 Ra 2016/04/0092; VwGH; 10. Oktober 2016 – bearbeitete Version

GZ: Ra 2016/04/0092 | Gericht: VwGH vom 10.10.2016

Bei der Vorschreibung von Auflagen nach § 79 Abs 1 GewO 1994 kann der mit der Erfüllung einer Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen, wenn das Ziel der Auflage dem Schutz vor einer Gesundheitsgefährdung dient. Diese Rechtsprechung ist kraft ausdrücklichem Verweis auch für die Vorschreibung eines Sanierungskonzeptes maßgeblich.

Das Parteiengehör muss auch die Möglichkeit umfassen, der Ergänzung eines Sachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop